Mediation

Mediation ist ein hochstrukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Mediator die Parteien dabei unterstützt, selbst einen angemessenen Ausgleich ihres Konfliktes zu finden. Es wurde in den 80er- Jahren an der amerikanischen Harvard-Universität von Psychologen, Juristen und Kommunikationswissenschaftlern entwickelt. In Deutschland wird es von Richtern, Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen durchgeführt. Trotz großer Erfolge – selbst oder vielleicht gerade in schier aussichtlosen Fällen - herrscht über die Methode der Mediation immer noch große Unkenntnis, sogar bei Rechtsanwälten, die völlig zu Unrecht um ihre Honorare und um ihre Existenzberechtigung fürchten.

Wie aber funktioniert Mediation?

Ein Beispiel aus der Mediatorenausbildung:

Ein Vater hat eine Orange und 2 Töchter. Beide Töchter möchten die Orange. Der Vater hat die Wahl: Er teilt die Orangen und gibt jeder Tochter die Hälfte. Beide sind halb zufrieden.

oder

Er gibt die Orange der einen Tochter, diese ist hochzufrieden und die andere  stinksauer.

oder

Der Vater hat eine Mediatorenausbildung und fragt die erste Tochter: Was willst du mit der Orange? Die Tochter antwortet: Auspressen und den Saft trinken.
Die andere Tochter antwortet: Schälen und aus der Schale Orangenmarmelade herstellen.
Der Vater gibt der einen Tochter den Saft und der anderen die Schale und hat eine optimale Lösung gefunden.

Zugegebenermaßen ein Beispiel aus dem Lehrbuch. Aber es zeigt, dass es sich lohnt, bei der Konfliktlösung zunächst einmal die Motive der Parteien zu erforschen.

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft viele Jahre, insbesondere wenn es um viel Geld geht, gerne auch bis in die 2. oder 3. Instanz. Häufig enden sie dann trotzdem in einem Vergleich. Ein Vergleich ist dann gut, so sagen Zyniker unter den Juristen, wenn anschließend beide Parteien schlechte Laune haben).

Die Mediation geht hier einen anderen Weg. Sie erforscht zunächst mit beiden Parteien die Ursache des Konflikts. Dabei kommen häufig auch Emotionen wie Trauer, Eifersucht und manchmal Wut an die Oberfläche. Der Mediator lässt dies bis zu einem gewissen Grad zu und unterstützt die Parteien dann, in genau festgelegten Schritten, nach kreativen Lösungen für ihr Problem zu suchen. Erstaunlicherweise gelingt dies häufig sogar in völlig festgefahrenen Konstellationen. Dabei ist Freiwilligkeit oberste Voraussetzung. Die Bereitschaft hierzu steigt allerdings mit zunehmender Frustration darüber, dass sich das Gerichtsverfahren in die Länge zieht. Bis ein komplizierter Rechtsstreit, zum Beispiel über das Erbe, letztinstanzlich geklärt ist, vergehen häufig viele Jahre und das Erbe wird dabei durch die Anwalts- und Gerichtskosten mehr der weniger aufgezehrt.

Die Mediation eignet sich für familienrechtliche Streitigkeiten wie Sorge- oder Umgangsrecht, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreit, Unternehmensnachfolge und vieles mehr. In vielen Fällen kann der Konflikt in ein bis zwei Sitzungen mit 4 Stunden bereinigt und eine -verbindliche und vollstreckbare -  Vereinbarung abgeschlossen werden.

Rechtsanwälte erhalten für ihre Mitwirkung an der Mediation die gleichen Gebühren gemäß RVG wie im gerichtlichen Verfahren.